Abzocke durch automatisierte Abmahnungen: Vorsicht, Falle für Webseitenbetreiber!
Haben Sie schon einmal eine Abmahnung erhalten, zum Beispiel weil Ihr Impressum nicht vollständig war? Oder kennen Sie jemandem, dem das schon einmal passiert ist? Abmahnungen sind keine Seltenheit, jährlich erhalten tausende Unternehmen böse Briefe – meist von einer Firma, die die Abzocke zum Geschäftszweck erhoben hat. Mit einem Urteil, dessen Konsequenzen am 25.05.2018 in Kraft treten werden, könnten sich die Abzocker-Briefe vervielfachen. Warum? Weil dann auch die Datenschutzerklärung im Visier steht. Was bedeutet das für Sie in der Praxis?
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