Falls die Prüfung ergibt, dass Ihre Firma einen eingerichteten Geschäftsbetrieb gemäß § 1 HGB erfordert – Sie also handelsregisterpflichtig sind - passiert folgendes:
- Haben sie bislang in der Rechtsform der GbR gearbeitet, werden sie automatisch zur OHG.
- Waren sie bisher Einzelunternehmer, bekommen Sie den Zusatz e. K. oder e. Kfm.
Gesellschafter einer OHG
Wie eingangs erwähnt kann eine OHG von natürlichen und juristischen Personen gegründet werden. Eine OHG-Gründung, die nur von juristischen Personen vorgenommen wird ist zwar unüblich, aber rechtlich gesehen zulässig. Die Bezeichnung ändert sich dann allerdings und lautet dann GmbH & Co. OHG oder AG & Co. OHG. Logischerweise muss es zwei oder mehr Beteiligte geben.
Wie die Zusammenarbeit zwischen den Partnern gestaltet wird, ist verhältnismäßig frei zu verhandeln. Der Gesetzgeber hat keine konkreten Regelungen hinsichtlich des Gesellschaftsvertrags oder der Kapitaleinlagenhöhe getroffen. Sie entscheiden selbst, wie die Zusammenarbeit im Einzelnen aussehen und in welcher Höhe sowie in welcher Form das Kapital eingebracht werden soll.
Jeder Gesellschafter haftet voll
Ein wesentlicher Aspekt, den sie bei der Gründung einer OHG unbedingt bedenken sollten ist, dass jeder Gesellschafter grundsätzlich voll haftet. In der Praxis heißt das, dass Ihr Privatvermögen herangezogen wird, um Verbindlichkeiten der OHG zu bedienen. Voraussetzung ist, dass die Verbindlichkeiten Sie unmittelbar und direkt betreffen. Im Geschäftsalltag hat das folgende Konsequenzen: Jeder Gläubiger darf säumige Forderungen von jedem einzelnen Gesellschafter einer OHG einfordern. Dazu ist er berechtigt, das Privatvermögen zu pfänden.
Achtung: Die Haftung läuft noch fünf Jahre lang, nachdem Sie eine OHG verlassen haben.
Überlegen sie deshalb genau, ob die Rechtsform der OHG wirklich die richtige Lösung ist. Die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes ist nicht nur aufgrund dieses Aspektes ratsam. Als Alternative käme zum Beispiel eine GmbH infrage, weil die Haftung auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist. Das Privatvermögen bleibt in der Regel unberührt.
Der Gesellschaftsvertrag: selbst schreiben oder Muster nutzen?
Gründen Sie eine OHG – sei es nun freiwillig oder zwangsweise aufgrund der gesetzlichen Konsequenzen einer bestehenden Geschäftstätigkeit - werden bestimmte Aspekte für Sie relevant. Es gibt wie erwähnt keine Vorschriften darüber, wie der Gesellschaftsvertrag einer OHG aussehen soll. Deshalb können Sie im Prinzip vieles selbst festlegen. Sie sollten sich aber über ganz bestimmte Punkte im Voraus gründlich Gedanken machen und einen Standpunkt einnehmen, denn diese haben weitreichende Konsequenzen.
- Wer sind die Gesellschafter der OHG?
Sie müssen einander vertrauen. Ohne diese Voraussetzung funktioniert eine enge Geschäftspartnerschaft nicht. Die Vertrauensbasis ist auch deshalb wichtig, weil die Gesellschafter füreinander haftbar sind. Geht etwas schief, müssen sie zusammen für den Schaden aufkommen. Die Auswahl der Gesellschafter wird erfahrungsgemäß maßgeblich davon beeinflusst, wie das Vertrauensverhältnis der Gesellschafter zueinander ist. Wenn Sie Ihrem Geschäftspartner nicht vertrauen, die Loyalität anzweifeln oder die Redlichkeit infrage stellen, ist das keine empfehlenswerte Grundlage für eine faire, dauerhafte und erfolgreiche Zusammenarbeit.
- Wie hoch ist das Startkapital der OHG?
Zwar ist die Höhe des Startkapitals nicht festgelegt, doch diese Frage sollten sie im Vorfeld genauestens geklärt haben. Mindestens die Kosten für die anstehenden Gründungsformalitäten sollten über das Kapital der OHG abgedeckt sein. Abgesehen davon kann die Höhe des Kapitalanteils eines Gesellschafters den Anteil am Gewinn und Verlust bestimmen – vorausgesetzt, Sie vereinbaren das im Vertrag. Startkapital kann in Form von Geld oder als Sachleistung eingelegt werden. Eine saubere Finanzplanung hilft dabei, die Liquidität in der Startphase sicherzustellen. Wie viel Kapital dafür nötig ist, ergibt sich nur, wenn sämtliche beeinflussenden Aspekte in die Liquiditätsplanung Eingang finden.
- Was ist der Geschäftsinhalt der OHG?
Hier sind Sie an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches gebunden. Der Geschäftsinhalt muss in Form eines Handelsgewerbes gemäß HGB umsetzbar sein.
- Wer übernimmt die Geschäftsführung?
Ist nichts anderes vereinbart, handelt jeder einzelne Gesellschafter als Geschäftsführer. Kommen allerdings besondere Geschäfte vor, die nicht im Rahmen eines üblichen Geschäftsbetriebs anfallen, müssen die Gesellschafter die gegenseitige Zustimmung einholen. Bei mehreren Gesellschaftern einer OHG bedeutet das, dass alle zustimmen müssen.
- Wie ist der Name der OHG und wo ist der Sitz?
Der Sitz spielt für die Höhe der Gewerbesteuer eine Rolle. Außerdem hat dieser in vielen Fällen Einfluss auf die Außenwahrnehmung. Der Name muss frei von Rechten fremder Dritter sein.
Wir raten dazu, einen Anwalt hinzuzuziehen. Sie können zunächst einen eigenen Vertrag aufsetzen und diesen dann anwaltlich prüfen lassen. Eine Alternative ist, gemeinsam zu einem Rechtsanwalt zu gehen, der in Absprache ein gemeinsames Dokument für alle beteiligten Gesellschafter aufsetzt.
Wichtig: Die Anmeldung beim Handelsregister muss gemäß § 12 Handelsgesetzbuch elektronisch eingereicht werden, zudem muss sie öffentlich beglaubigt sein. Die Beglaubigung nimmt ein Notar oder ein entsprechend bevollmächtigter Vertreter vor. In der Praxis ist es gängig, die Unterschriften vom Notar beglaubigen und ihn die Anmeldung im Handelsregister durchführen zu lassen.
Der Vertrag steht: Jetzt Gewerbe anmelden
Steht das Kernstück der OHG, nämlich der Gesellschaftsvertrag, folgen diverse Formalitäten. Die wichtigsten sind der Handelsregistereintrag und die Gewerbeanmeldung.
- Die Anmeldung ins Handelsregister wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Der Eintrag beim Handelsregister kostet zwischen 100 und 200 Euro. Zahlen Sie die Rechnung schnellstens, denn ohne Rechnungsausgleich wird die OHG nicht ins Handelsregister eingetragen. Die Rechnung kommt in vielen Fällen noch per Post und nicht digital. Prüfen Sie das auf der Seite des zuständigen Amtsgerichts oder fragen Sie konkret nach. Sie sollten auf jeden Fall dafür sorgen, dass ein korrektes Firmenschild auf dem Briefkasten vorhanden ist, damit der Schriftsatz schnellstmöglich bei Ihnen eintrifft. Andernfalls geht die Post zurück an das Amtsgericht und die Gründung wird mehr Zeit in Anspruch nehmen.
- Die Gewerbeanmeldung nehmen Sie vor, sobald der Handelsregistereintrag erfolgt ist. Das geschieht bei der Stadt oder Gemeinde und kostet zwischen 20 und 40 Euro.
- Die Registrierung beim Finanzamt, um eine Steuernummer zu erhalten, ist hingegen kostenfrei. Das erledigen Sie, indem Sie den steuerlichen Fragebogen zur Gründung einer Personengesellschaft ausfüllen und einreichen.
Mit diesen drei Bausteinen
- Handelsregistereintrag
- Gewerbeanmeldung
- Zuteilung der Steuernummer
... gilt die OHG als errichtet und kann fortan rechtsverbindlich Geschäfte machen.
Fazit
Prüfen Sie, ob es sinnvolle Rechtsform-Alternativen gibt
Das Haftungsrisiko innerhalb einer OHG ist hoch und es steigt mit jedem Gesellschafter sowie mit wachsendem Erfolg. Wenn Sie umsichtig planen und die Geschäftstätigkeit auf lange Sicht aufrechterhalten werden und erfolgreich sein soll, müssen Sie Ihr Privatvermögen schützen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, um die Lösung zu finden, die zu Ihrer spezifischen Situation passt.