Sichere dich ab - genauso wie wir
Zunächst einmal weisen wir in unserem eigenen Interesse darauf hin, dass dieser Beitrag nicht von RechtsanwältInnen geschrieben wurde. Gleichwohl recherchieren wir intensiv und tun unser Bestes, dich mit allen nötigen Informationen zum Thema korrekt zu versorgen. Wir sind keine JuristInnen und übernehmen deshalb keine Haftung.
Merkst du was? Hier siehst du bereits die erste Möglichkeit, um dich in Sachen Haftung auf die sichere Seite zu stellen. Wenn du beispielsweise in einem Blogbeitrag rechtliche Themen aufgreifst, solltest du stets darauf aufmerksam machen, dass du keine Rechtsanwältin bzw. kein Rechtsanwalt bist. Dies hat einen ganz pragmatischen Grund. In Deutschland dürfen nur Personen mit einem Rechtsanwalts-Titel rechtlichen Rat erteilen. Gleiches gilt für steuerliche Beratung. Wenn du - aus welchen Gründen auch immer - Stellung zu einem steuerlichen oder rechtlichen Thema beziehst, solltest du immer darauf hinweisen, dass du keine Haftung dazu übernimmst. Es gibt weitere Stilmittel, die du nutzen kannst.
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Schreibe bei haftungsrelevanten Themen im Konjunktiv. Der Konjunktiv ist die Möglichkeitsform und weist schon sprachlich darauf hin, dass es sich nicht um eine definitive Auskunft handeln kann.
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Verweise auf hieb- und stichfeste Quellen und erkläre sie zu deiner Grundlage, auf deren Basis du aus deinem Blickwinkel Schlüsse ziehst, etwa so: “In § XY steht, dass das Impressum Pflichtangaben enthalten muss und dass User jederzeit Zugriff auf die relevanten Informationen haben müssen. Wenn also Facebook vorschreibt, dass ich ein Impressum angeben muss, würde ich nicht nur einen Link zu meinem Impressum auf der Website setzen, sondern lieber mein Impressum komplett nach Facebook kopieren.”
In Kürze zum Impressum
Deine Website benötigt zwingend ein rechtssicheres Impressum Lies hierzu auch den Beitrag “Shopoptimierung: Rechtssicherheit für Ihren Onlineshop”. Betreibst du einen Blog, muss das Impressum dort integriert sein. User deiner Webseite müssen praktisch von überall aus Zugriff auf das Impressum nehmen können. Du platzierst es am besten im Footer. Sofern du Shopbetreiber und bei uns Mitglied bist, haben wir für dich eine automatische Lösung diesbezüglich. Unsere Komponente "Schütze deinen Shop" hilft dir bei der Rechtssicherheit auch dann, wenn es mal wieder irgendwelche Gesetzesänderungen gibt, die es zu berücksichtigen gilt. Übrigens: Fehlt dein Impressum oder ist es fehlerhaft, gehst du das Risiko teurer Abmahnungen ein.
Sorge für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung
Deine Datenschutzerklärung muss darüber Auskunft geben, wie und welche Daten du auf deiner Webseite erhebst. Genauso wie das Impressum muss eine Datenschutzerklärung überall auf der Seite erreichbar sein.
User sind inzwischen sehr aufmerksam bezüglich des Datenschutzes. Schließlich hinterlassen sie mit ihrem Surfverhalten Spuren im Internet, die sich für Werbezwecke gnadenlos ausnutzen lassen. Derjenige, der über diese Daten verfügt, verfügt über Macht. User wollen selbst bestimmen, inwieweit die Daten aufgezeichnet und genutzt werden dürfen. Deine Aufgabe als Betreiber einer Website besteht darin, die Privatsphäre deiner User zu beschützen. Auch hierfür können wir dir eine wertvolle Dienstleistung anbieten. Mehr Informationen dazu findest du im Beitrag “DSGVO: Es muss getan werden. Delegieren Sie es. “
Aus der DSGVO ergeben sich eine Reihe von Pflichten, die zu erledigen sind. Unter anderem geht es neben der Aktualisierung und Integration von Impressum und Datenschutzerklärung auch darum, Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung zu schließen, ein Verarbeitungsverzeichnis zu initiieren, Cookiehinweise zu erstellen, Kommentarfunktionen zu modifizieren und datenschutzkonforme Newsletter-Anmeldungen zu realisieren. Gerade für Einsteiger, die mit Themen wie diesen noch keine Berührung hatten, ist eine Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister dringend zu empfehlen.
Urheberrechtsverletzungen vermeiden
Generell gilt für dich: Wenn du Content erstellst, muss dieser unique, also einzigartig, sein. Kopieren von anderen Werken bedeutet einen Plagiatsverstoß zu begehen. Wenn du die Werke anderer Personen nutzen willst, darf dies nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis geschehen. Gehe respektvoll mit den Urheberrechten anderer Werke um und eigne dir nicht rechtswidrig das geistige Eigentum fremde Personen an.
Als Plagiat gilt übrigens nicht nur die Übernahme Wort-für-Wort. Auch, wenn du z. B. einen Artikel im Internet findest, den du sinngemäß am liebsten auf deinen Blog übernehmen würdest, darfst du ihn nicht einfach umschreiben. Die Übernahme von Artikel-Strukturen und Inhalten, die lediglich in anderen Worten ausgedrückt werden, gilt ebenso als Plagiat.
Die Regeln des Urheberrechts gelten nicht nur für Texte, sondern für alle Medien wie Bilder, Videos und Audiomaterial. Was du allerdings tun kannst, ist entsprechende Datenbanken zu nutzen, in denen Content gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr angeboten wird. Alternativ musst du einen Urheber immer um Erlaubnis bitten, wenn du seinen Content übernehmen möchtest. Alle rechtlichen Details zum Urheberrecht findest du im entsprechenden Gesetz.
Einbettungen und Verlinkungen sind gestattet
Wenn du in einem Text z. B. auf ein YouTube-Video verweist, kannst du dieses Video mit einer speziellen Funktion direkt in deinen Text einbetten. Dies ist rechtskonform, weil der Urheber des Videos den Inhalt bereits öffentlich auf YouTube zugänglich gemacht hat. Du musst aber markieren, dass der Inhalt nicht von dir stammt, sondern, im Sinne des Urheberrechts, von einer anderen Quelle stammt. Zudem darfst du auch nur das Original als so genanntes “Embed” nutzen und es nicht verändern.
Kooperationen und Werbung kenntlich machen
An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass du für Posts, für die du bezahlt wirst, einen entsprechenden Hinweis erstellen musst. Bezahlte Aktivitäten etwa von Bloggern gelten als kommerzielle Kommunikation und müssen laut § 6 des Telemediengesetzes als solche gekennzeichnet werden. Hier geht es zudem darum, deinen Usern gegenüber transparent zu bleiben.
Sag NEIN zu Hass im Netz
Ganz kurz gesagt solltest du niemanden beleidigen, verleumden oder mit übler Nachrede belästigen. Der Gesetzgeber stuft dies als Ehrdelikt ein und hat dafür im Strafgesetzbuch die §§ 185, 186 und 187 formuliert. Wir wollen hier nicht zu sehr ins Detail gehen, weil der Beitrag “Gesetze fürs Internet: mehr Datenschutz, weniger Werbung und Hass im Netz” hierzu bereits detaillierte Ausführungen liefert. Doch im Kern solltest du dir merken, dass du nicht schreiben solltest, was du nicht selbst über dich lesen möchtest. Halte dich einfach an das geflügelte Wort:
“Große Geister diskutieren über Ideen. Durchschnittliche Geister diskutieren über Ereignisse. Kleingeister diskutieren über Menschen.”
Du zeichnest mit überflüssigem Content, der Beleidigungen und Schlimmeres beinhaltet, ein übles Bild von dir. Darüber hinaus machst du dich unbeliebt und vergraulst deine Kunden.
Fazit: Erst informieren, dann schreiben
Bevor du dich Hals über Kopf in die Erstellung von Content stürzt, informiere dich über die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen du dich bewegst. Solltest du die Grenzen überschreiten oder deine Pflichten vernachlässigen, kann das teuer werden. Alternativ kannst du deine Texte natürlich auch von Profis schreiben lassen und unsere Komponente Sei wie du bist > Texte die überzeugen buchen. Damit erhältst du garantiert Unique Content, der deine Ideen gut lesbar realisiert.