Digital Service Act: Geplantes EU-Gesetz mit Auswirkungen für Onlinehändler

Internet-Giganten wie Facebook und Google sollen mit dem neuen EU-Gesetz zu mehr Transparenz gezwungen werden. Zusätzlich soll das neue Gesetz die derzeit sehr freien Regelungen zur personalisierten Werbung einschränken. Zwar gibt es noch kein wirksames Gesetz, doch das Europaparlament in Straßburg bereitet sich aktuell auf die anstehenden Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten vor. Im Fokus der neuen Regelungen stehen drei Ziele: Das neue Gesetz soll Verbraucher vor Desinformation, Hassreden und Produktfälschungen schützen.

Auflagen für Google, Facebook & Co.

Um die Ziele zu erreichen, sollen meinungsbildende Hauptakteure wie Google, Facebook und vergleichbare Plattformen bestimmte Regeln im Umgang mit kritischen Inhalten oder Hassreden befolgen. Als Faustregel lässt sich sagen, je größer die Plattform, desto strenger die Richtlinien. Darüber hinaus aber stehen noch weitere Punkte auf der Agenda.

Strenge Vorschriften bezüglich personalisierter Werbung

Wenn es nach dem Willen der Politiker geht, dazu gehören Akteure der Grünen, der SPD und der Linken, soll personalisierte Werbung in Zusammenhang mit sexueller Orientierung, Ethik und politischer Meinung vollständig verboten werden. Das würde bedeuten, dass Plattformen die Daten nicht mehr nutzen dürfen, um auf ihrer Basis User mit personalisierter Werbung zu versorgen. Zudem soll es möglich werden, Cookies komplett abzulehnen.

Mehr Transparenz bedeutet Offenlegungspflicht für Internet-Riesen

Wie erwähnt sollen große Akteure im Internet zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Dies soll dabei helfen, gegen Desinformation vorzugehen. Damit dies praktisch gelingt, müssten Facebook, Google und andere ihre gesammelten Daten zur Verfügung stellen und Einblick in Algorithmen gewähren. Diese legen schließlich fest, welche Informationen Nutzern eingeblendet werden. Inwieweit sich das die Konzerne gefallen lassen, steht auf einem anderen Blatt. In jedem Fall soll festgeschrieben werden, dass die Betreiber nicht willkürlich irgendwelche Beiträge löschen dürfen. Auf der anderen Seite müssen Sie aktiv werden, wenn Nutzer ihre Plattform dazu missbrauchen, strafbare Inhalte zu verbreiten. 

Digitalpakt soll Macht von Internetriesen beschneiden 

Der zweite Teil des Digitalpakt richtet sich darauf, die Monopolstellung und die damit verbundene Macht von Internetriesen zu beschneiden. Frankreich, dass aktuell dem EU-Rat vorsitzt, hat dies zu einem seiner Ziele erklärt und möchte den Digitalpakt in den nächsten sechs Monaten umsetzen.

Journalisten erheben die Stimme und befürchten Einschnitte bei der Pressefreiheit

Zeitschriftenverleger sind überzeugt, dass Presse und Meinungsfreiheit auch im Internet gewahrt bleiben müssen. Dies gelte auch für sehr große Plattformen wie etwa Facebook oder Google. Alles, was in der gedruckten Version als legal gelte, müsse im Internet auch zulässig sein. Beiträge aus inhaltlichen Gründen nicht zuzulassen käme einer Zensur gleich. Die Verleger sehen die Gefahr, dass von zu starker Reglementierungen auch legale Medieninhalte betroffen werden könnten. 

Ab 01.02.2022 greifen Änderungen des Netzdurchsuchungsgesetzes (NetzDG)

Während auf EU-Ebene noch nach Lösungen gesucht wird, greifen in Deutschland bereits Regelungen durch das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG). Die Änderung besagt, dass strafrechtlich relevante Postings nicht nur gesperrt werden müssen. Sie müssen auch beim Bundeskriminalamt gemeldet werden. Hintergrund dieser Änderungen ist, dass Anfeindungen im Internet geahndet werden können. Damit dies möglich wird, benötigt das Bundeskriminalamt Hinweise.

Was steckt hinter dem NetzDG?

Prinzipiell verfolgt das NetzDG das Ziel, das Plattform-Betreiber ihren Nutzern ermöglichen, illegale Posts wie Hassreden und anderes zu melden. Wird ein solcher Inhalt gemeldet, sind die Betreiber verpflichtet, diese zu überprüfen. Sofern tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt, sind die Posts binnen 24 Stunden zu löschen. 

Betreiber sind verpflichtet, illegale Inhalte zwingend an die zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim Bundeskriminalamt zu melden. Die Meldung beinhaltet auch die Weitergabe von Namen bzw. IP-Adresse der Personen, die die Meldung abgesetzt haben. 

Beim ZMI arbeiten rund 200 Beamte. Sie überprüfen und bewerten eingegangene Meldungen. Sofern relevant, geben sie die Informationen an die Strafverfolgungsbehörde der betreffenden Bundesländer weiter. 

Das alles klingt höchst offiziell, ist aber bislang in der Praxis noch gar nicht umsetzbar. Der Grund liegt darin, dass die großen Online-Plattformen bislang noch nicht die technischen Voraussetzungen dafür eingerichtet haben. Die Verantwortlichen von Facebook und Google sind der Meinung, dass die geforderten Überprüfungen und die daraus folgenden Meldungen an das BKA nicht in ihren Verantwortungsbereich gehört. Sie weigern sich, die Forderungen umzusetzen.

Für wen gilt das neue NetzDG?

Prinzipiell gilt das neue Gesetz für alle Social-Media-Dienste. Allerdings haben Facebook und Google bereits Klage eingereicht. Sie sind überzeugt, dass es nicht ihre Aufgabe ist, die Strafbarkeit von Postings zu prüfen und einzuordnen. Das Bundesjustizministerium hat deshalb verfügt, dass zunächst die Klage entschieden werden muss, bevor Google und Facebook in die Pflicht genommen werden können. Insofern läuft das NetzDG zumindest an dieser Stelle noch ins Leere.

Was bedeutet dies für dich?

Solange du keine eigene Plattform in nennenswerter Größenordnung betreibst, berühren dich die Regelungen des NetzDG nur am Rande. Nutzt du eine Social Media-Plattform, hast du allerdings verschiedene Möglichkeiten, mit Hasskommentaren und illegalen Inhalten in deinen Threads umzugehen.

Einfach und effektiv ist, die Kommentarfunktion zu deaktivieren. Doch das bedeutet auch, dass du die Kommunikation mit deinen Usern unmöglich machst. Das wäre natürlich kontraproduktiv. Du kannst bestimmte automatisch Wortfilter nutzen, um Kommentare automatisch zu sperren. Oder du arbeitest manuell und prüfst jeden einzelnen Kommentare vor Veröffentlichung selbst und lässt kritische Inhalte nicht zu. 

Insofern kannst du selbst dafür sorgen, dass die Post auf deinem Kanälen zumindest weitgehend frei von Beleidigungen, übler Nachrede, volksverhetzenden oder kinderpornografischen Inhalten sind. Darüber hinaus steht dir immer die Möglichkeit offen, entsprechende Kommentare und Posts, die inhaltlich unter das NetzDG fallen und auf die du keinen Zugriff hast, bei dem jeweiligen Plattformbetreiber melden:

Facebook: https://www.facebook.com/help/contact/493274671359044
Instagram: https://help.instagram.com/contact/543840232909258
YouTube: https://support.google.com/youtube/contact/netzdg?hl=de
Twitter: https://help.twitter.com/de/forms/netzwerkdurchsetzungsgesetz
TikTok: https://www.tiktok.com/legal/report/NetzDG?lang=de

Die Plattformbetreiber müssen dann innerhalb von 2 Wochen tätig werden. Weitere Informationen zum Thema Hasskriminalität in den sozialen Medien findest du beim Bundesamt für Justiz.

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