Zwei Sichtweisen: In den Schuhen des Gegenübers stehen

Wenn es um eine Auszeit vom Job oder um eine Weiterbildung geht, egal welcher Natur diese ist, gibt es immer mindestens zwei Blickwinkel: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.  Es ist stets sinnvoll, sich bei der Planung auch auf die andere Seite zu stellen. Betriebe, die vorübergehend auf eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verzichten, müssen die entstehende Lücke überbrücken. Deshalb ist es fair, wenn der Wunsch nach einer Auszeit möglichst frühzeitig kommuniziert wird.

Falls du selbstständig bist und ein Teammitglied auf dich zukommt, um die Möglichkeiten eines Sabbaticals oder einer anderen vorübergehenden Abwesenheit zu besprechen, solltest du die dahinterliegenden Gründe erfragen. Dann kannst du die Gesamtsituation wesentlich besser beurteilen und es fällt leichter, eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. Du solltest generell über die Möglichkeiten informiert sein und eine betriebliche Lösung in der Schublade haben, die zumindest in groben Zügen Handlungsvorgaben enthält. Das verschafft dir etwas Spielraum in der Umsetzung.

Ausfallzeiten überbrücken: Tipps für Firmen

Ein paar Tage bis einige Wochen Abwesenheit lassen sich in der Regel ohne nennenswerten Aufwand verkraften. Doch bleiben Mitarbeitende mehrere Monate weg oder gönnen sich ein ausgedehntes Sabbatical, heißt es Vorsorge treffen. Die folgenden Tipps haben sich in der Praxis bereits vielfach bewährt:

  1. Gehe innerhalb der Firma offen mit dem Thema um und motiviere dein Team zu gegenseitiger Unterstützung. So lassen sich längerfristige Vertretungen innerhalb des Unternehmens einvernehmlich planen und realisieren. Dies führt fast nebenbei zu einem besseren Betriebsklima und einem starken Wir-Gefühl. 
  2. Arbeite mit externen Dienstleistern zusammen und nutze Outsourcing-Möglichkeiten. Dies empfiehlt sich bereits im laufenden Geschäftsbetrieb zu etablieren. So lernst du die Dienstleister kennen und baust eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung auf. Fällt dann einmal jemand für längere Zeit aus, steht dir über den externen Dienstleister sofort jemand zur Verfügung, der einspringen kann.
  3. Nutze Arbeitszeitkonten, auf denen Mitarbeitende Stunden einbuchen können. Die angesammelten Stunden lassen sich zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen. So kann zum Beispiel eine Mitarbeiterin mit einer halben Stelle ein Jahr lang jede Woche 5 Stunden mehr arbeiten und so monatlich 20 Stunden auf das Arbeitszeitkonto einbuchen. Hochgerechnet auf ein Jahr ergibt das 240 Stunden oder anders ausgedrückt: 3 Monate Freizeitausgleich. 

Möglichkeiten für eine berufliche Auszeit

Es gibt mehrere Wege, vorübergehend dem Job fernzubleiben. Welche infrage kommt, ist davon abhängig, wie lang die Auszeit sein soll, ob weiterhin Gehalt bezahlt werden soll, zu welchem Zweck die Auszeit geplant ist und wie Chef oder Chefin dazu stehen.

Sabbatical

Das Sabbatical ist wohl eine der bekanntesten Möglichkeiten der beruflichen Auszeit.  Mitarbeitende und ihre Chefinnen oder Chefs einigen sich bei diesem Wunsch häufig darauf, dass im Vorfeld weniger Gehalt ausgezahlt wird. Während der beruflichen Auszeit wird dann der Differenzbetrag überwiesen.  Alternativ besteht auch die Möglichkeit, Überstunden aufzubauen und diese später abzufeiern.

AG-Tipp:  Kläre die Möglichkeiten mit dem Steuerberater oder Rechtsanwalt, da bestimmte Arbeitsverhältnisse aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht über eine vereinbarte Stundenzahl hinausgehen dürfen. 

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatical?

Nein. Ein Sabbatical ist bezahlter Sonderurlaub, auf den kein gesetzlicher Anspruch besteht - mit Ausnahme von Beamten. Für sie existiert eine gesetzliche Regelung bezüglich des Sonderurlaubs mit einer Dauer von bis zu einem Jahr.  Für Mitarbeitende in der freien Wirtschaft aber gibt es keinerlei gesetzlichen Regelungen. Stattdessen sind individuelle Absprachen innerhalb der Firma zu treffen. Allerdings müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen nicht zustimmen.

Unbezahlter Urlaub

Ein unbezahlter Urlaub eignet sich für den Notfall, da es hierbei unter Umständen versicherungstechnische Probleme geben kann. Dies müssen Mitarbeitende mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin klären. Es kann sein, dass eine freiwillige Versicherung erforderlich wird. Dies bezieht sich auf Sozialversicherungen wir Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung. 

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf unbezahlten Urlaub, kann sich aber im Einzelfall aus dem Arbeitsvertrag herleiten lassen. Unbezahlten Urlaub können Eltern z. B. nehmen, wenn Kinder unter 12 Jahren erkranken und zu Hause bleiben müssen. Auch, wenn Mitarbeitende unverschuldet in eine kritische Situation geraten wie ein Hausbrand oder eine Überflutung, kann unbezahlter Urlaub gewährt werden. Gibt es zu Hause einen pflegebedürftigen Angehörigen, sind sogar unbezahlte Urlaubszeiten bis zu 6 Monate möglich. Falls eine Firma tariflich gebunden ist, können sich aus Tarifverträgen Gründe ergeben, die unbezahlten Urlaub ermöglichen. Dazu gehört z. B. die Aufnahme eines Studiums und anderes mehr. Falls ein Tarifvertrag für dich greift, informiere dich über die Inhalte und Regelungen in diesem Punkt.

Wenn es um unbezahlten Urlaub geht, der z. B. für eine Weltreise benutzt werden soll, sieht es anders aus.  In einem solchen Fall musst du dein Ansinnen innerhalb der Firma individuell klären.  Ergibt sich aus den Arbeitsverträgen hierzu keine eindeutige Anspruchsgrundlage, bleibt nur eine einvernehmliche Klärung zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin. 

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub, auch bekannt als Bildungsfreistellung, dient der beruflichen, politischen oder allgemeinen Weiterbildung. Die Kosten für einen Bildungsurlaub teilen sich beide Seiten. Mitarbeitende bezahlen dir Seminargebühr und die Firma bezahlt den Lohn während des Bildungsurlaubs weiter. Im Unterschied zu einer betrieblichen Weiterbildung, in der die Firma die Inhalte weitgehend festlegen kann, wählen Mitarbeitende bei einem Bildungsurlaub die Inhalte nach ihren eigenen Vorstellungen. 

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub?

Ja. In den meisten Bundesländern ist Bildungsurlaub gesetzlich verankert. Eine Ausnahme stellen Bayern und Sachsen dar. Auch Auszubildende können Bildungsurlaub beanspruchen. 

Was sonst noch geht

Neben den vorgestellten Optionen stehen dir noch weitere Möglichkeiten offen. Abhängig davon, welche Gründe du für die Auszeit vom Job hast, könnten auch andere Lösungen das gewünschte Ergebnis bringen. Vielleicht tut es dir bereits gut, wenn du auf etwas Gehalt verzichtest und deine wöchentliche Arbeitszeit dauerhaft reduzierst? Wäge ab, was für dich Priorität hat, Geld oder Freizeit.

Ziemlich unbeliebt, aber recht vernünftig ist es, sich die berufliche Auszeit selbst zu finanzieren, indem du Geld sparst. Mit einem gewissen finanziellen Polster verschaffst du dir Unabhängigkeit und kannst die geplante Auszeit wesentlich unbeschwerter genießen.

Was du auf jeden Fall vermeiden solltest, ist es, der Arbeit unentschuldigt fernzubleiben. Auch ist es nicht in Ordnung, sich grundlos krankschreiben zu lassen, falls die Firma deinen Plänen nicht aufgeschlossen gegenübersteht. Eine Krankschreibung ohne echte Krankheit kann übrigens ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. 

Eine angemessene Reaktion auf die Ablehnung deiner Auszeit-Wünsche ist es, in Kommunikation zu bleiben und deine Ziele individuell weiterzuverfolgen. Sollte Stress im Job oder Erschöpfung durch berufliche Überforderung zu den Hauptgründen für den Wunsch nach einer Unterbrechung gehören, ist ein Stellenwechsel vielleicht die bessere Lösung. 

Weitere Gründer News

(Beratungs-) Prozesse: Zeit gewinnen durch digitale Lösungen

(Beratungs-) Prozesse: Zeit gewinnen durch digitale Lösungen

Konformität statt Individualität! Standardprozess statt Maßanfertigung! Wie klingt das in deinen Ohren?
Wenn du mit Leib und Seele Berater oder Dienstleister bist, dürften sich dir bei diesen Aussagen die Haare vor Entsetzen sträuben. Denn schließlich kann eine Dienst- oder Beratungsleistung nur dann nützlich sein, wenn sie passgenau auf die Problemstellung des Kunden zugeschnitten ist. Richtig? Richtig! Und trotzdem gelingt die Quadratur des Kreises: Konformität und festgelegte Standards auf der einen Seite lassen sich mit individueller Maßanfertigung smart vereinbaren. Wie dir die Kunst gelingt, die gegensätzlichen Faktoren zum Konsens zu bringen, liest du jetzt.

Artikel lesen

 

Frohe Weihnachten!

Frohe Weihnachten!

Ho, ho, ho - es ist so weit: Der Duft von Glühwein und gebrannten Mandeln zieht durch die Gassen und Lichterglanz, Adventskränze und Weihnachtsschmuck sorgen für die unvergleichlich weihnachtliche Stimmung. 

Artikel lesen