Die Wirkung von Markenschutz

Ist eine Geschäftsidee gut und wächst ein Startup rasant, rücken die Produkte und Leistungen mehr und mehr ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Die Konkurrenz schläft nicht und sondiert den Markt. Ist das Interesse der Konkurrenz einmal geweckt und die Marke nicht geschützt, können andere Unternehmen sich mit genau demselben Markenzeichen als Trittbrettfahrer dranhängen. Dadurch profitieren sie von den Leistungen des Startups und greifen potentielle Kunden ab. Wer die eigene Marke frühzeitig schützt, nämlich dann, wenn noch kein Interesse der Konkurrenz besteht, setzt sich erfolgreich zur Wehr und sorgt vor.

Kostenfaktor für Markenschutz ist überschaubar

Markenschutz in Deutschland ist gar nicht so teuer. Das deutsche Patent- und Markenamt ist zuständig für die Eintragung. Es gibt klare Preislisten, die zwischen Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Design unterscheiden beim Markenschutz geht es um Produkte und Dienstleistungen in einem Unternehmen. Geschützt wird ein Zeichen, dass die angebotenen Waren oder Leistungen unverwechselbar von der Konkurrenz abgrenzt. Marken können aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben und sogar aus Hörzeichen bestehen.

Die Anmeldegebühr kostet 300 €. Erfolgt die Anmeldung elektronisch, liegt der Preis bei 290 €. Wünscht der Antragsteller eine beschleunigte Prüfung, kostet es extra. 200 € werden fällig. Mit der Gebühr erwirken Antragsteller einen Schutz für zehn Jahre. Danach fallen Verlängerungsgebühren an. Wird ein Anwalt hinzugezogen, belaufen sich die Gesamtkosten durchschnittlich auf knapp 1.000 €. Bietet ein Patentanwalt seine Unterstützung deutlich über dieser Grenze an, sollten sich Gründer nach Alternativangeboten umsehen.

Markenschutz rechtzeitig erwirken

Nicht selten verschieben Existenzgründer dem Markenschutz weiter nach hinten, weil gerade in der Anfangszeit das Budget sehr knapp ist. Doch wer zu lange wartet, dem kann ein anderes Unternehmen den Rang ablaufen. Reicht nämlich jemand anders den Antrag auf Markenschutz ein und erhält die Zusage, kann dem Startup die Verwendung der Marke rechtskräftig verboten werden. Das vergrault nicht nur Kunden und Geschäftspartner, sondern kann im schlimmsten Fall den Ruf so nachhaltig beschädigen, dass das einstmals erfolgreiche Unternehmen am Markt keine Chance mehr hat. Aus der Zwangslage heraus wird die Marke geändert. Das wirkt aus Kundensicht unseriös. Auf diese Weise kann ein Unternehmen selbst schnell in den Verdacht geraten, als Trittbrettfahrer unterwegs gewesen zu sein. Das sabotiert grundlegend die Vertrauensbasis und ist Sprengstoff, der das Unternehmen komplett zerstören kann.

Vor dem Markenschutz steht die Recherche

Bevor eine Marke ins Markenregister eingetragen wird, sollte eine professionelle Kollisionsrecherche durchgeführt werden. Dabei sucht man nach Marken, bei denen eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte. Ein Anlaufpunkt für diese Recherche ist das Internet, dort insbesondere das Register beim Patent- und Markenamt. Ist die Anmeldung mit EU-weite Gültigkeit geplant, dann erhalten die Anmelder im Zuge des Anmeldeverfahrens so genannte Kollisionshinweise. Diese zeigen auf, falls bereits ähnliche oder verwechslungsgefährdete Marken eingetragen sind.

Das Patent- und Markenamt trägt die Markenanmeldung in ein vorläufiges Register ein, und zwar bevor die eigentliche Veröffentlichung stattfindet. Große Unternehmen scannen hier übrigens regelmäßig, ob möglicherweise eine markenrechtswidrige Anmeldung läuft. Der Vorteil für junge Unternehmen ist, dass sie frühzeitig erfahren, ob Kollisionsgefahr besteht. Im besten Fall geschieht das, bevor sie viel Zeit und Geld in den Aufbau ihrer Marke gesteckt haben.

Eine Marke ist ein Vermögenswert

Rein buchhalterisch betrachtet werden die Rechte einer eingetragenen Marke als Vermögenswert verbucht. Der Wert existiert unabhängig von den Leistungen im Unternehmen. Der Wert steigt, wenn das Unternehmen erfolgreich arbeitet und an Bekanntheit gewinnt. Ein Markenwert kann den tatsächlichen Buchwert einer Firma bei weitem übersteigen. So ist es möglich, dass Startups einen Vermögenswert schaffen, der neben den Produkten und Leistungen besteht. Entsprechend ist es möglich, eine Marke zu veräußern. Aus Sicht von Investoren sind geschützte Marken interessant, sobald sie in die Entwicklung eines Startups investieren wollen. Aus Sicht der Gründer sind geschützte Marken ein Verkaufsargument bei Investorengesprächen.

Marken haben die Eigenschaft, lizensierungsfähig zu sein. Lizenzen generieren weitere Einnahmen, denn die Überlassung von Nutzungsrechten kostet Lizenzgebühren. Laufen Lizenzgeschäfte erfolgreich, steigert das den Bekanntheitsgrad und damit den Wert der Marke. In der Folge können die Preise für die Lizenzrechte steigen.

Markenzeichen mit Bedacht auswählen

Im Prinzip gibt es keine schlagenden Argumente, die gegen die Anmeldung einer Marke sprechen. Im Gegenteil, eine Anmeldung hält nur Vorteile bereit. Wenn ein Startup scheitern sollte, besteht die Möglichkeit, die Rechte zu verkaufen. Deshalb sollte sich jedes Startup genau überlegen, wie das Markenzeichen aussieht, insbesondere auch in Hinblick auf eine spätere Veräußerung.

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