Unterstützung, so lange wie nötig
Mentor Entrepreneurial Design
Du hast eine unternehmerische Idee und fragst dich, ob du alles Relevante im Blick hast und bedenkst? Du traust dich vielleicht noch nicht, in deinem Umfeld über dein „Ideenkind“ zu sprechen oder wünschst dir professionelles Feedback und im besten Sinne neutrale Begleitung im Entrepreneurial Design-Prozess?
Im Mentoring Entrepreneurial Design kannst du offene Fragen für dich klären und dein Entrepeneurial Design anhand konkreter Aspekte im vertraulichen, engen Kontakt mit deinem Mentor weiterentwickeln.
Auch falls du schon viel weiter bist, dein Entrepreneurial Design sich rund anfühlt, du kurz vor der Gründung stehst oder gar schon gegründet hast: In jedem unternehmerischen Entwicklungsprozess kann es einmal haken. Dann kann es hilfreich sein, bestimmte Fragestellungen im vertraulichen Rahmen über Bande zu spielen, um wieder neuen Schwung, eine bessere Orientierung und eine klare Sicht auf die nächsten Schritte zu bekommen.
Was ist Mentoring?
Mit unserem Mentor behältst du den Überblick. Und kannst dich optimal auf den Kern deiner Gründung konzentrieren. Als Dirigent deines Entrepreneurial Designs ist es wichtig, dass du immer zwischen Weitblick und Fokussierung hin und herpendelst. Dich in diesem Prozess punktuell, für eine bestimmte Zeit begleiten zu lassen, hilft dir, ressourcensparend an der Optimierung relevanter Themen zu arbeiten und gleichzeitig AN deinem Entrepreneurial Design zu arbeiten, anstatt dich in Details oder gar in Sackgassen zu verlieren.
Leistungsbeschreibung
Bei folgenden Themenschwerpunkten unterstützt dich unser Mentor gerne
- Beratungszeit 60 min/Monat
- Erstgespräch (Zielsetzung und Abgleich Vorstellungen)
- Überprüfung des Status quo (entlang der Checklist „Entrepreneurial Design“)
- Überprüfung Strategie und Next Steps (entlang der Checklist „Entrepreneurial Design“)
- Mentoren-Feedback zu Status Quo und Next Steps
Option:
Über den Komponentenkanal kannst du nach der Buchung jederzeit die monatliche Zeit mit dem Coach verlängern.
Tipp:
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung können laut Einkommenssteuergesetz §10, Absatz 1.7 bis max. 6.000 Euro p. a. als Sonderausgaben geltend gemacht werden.