Die wichtigsten Fakten zu der Datenschutz-Neuerung
EU-Bürger erhalten in Sachen Datenschutz mehr Rechte, denn sie haben das Recht zu erfahren, was mit den personenbezogenen Daten passiert, die sie auf einer Website hinterlassen. Das ist im Grunde eine gute Sache. Zu den personenbezogenen Daten gehören zum Beispiel:
- Name
- Adresse
- Mailadresse
- Foto
Und damit Verbraucher erfahren, was mit ihren Daten geschieht, müssen Webseitenbetreiber wie Sie eine unmissverständliche Erklärung zur Datennutzung auf der Seite bereitstellen. Die Erklärung muss internationalen Standards genügen, denn Deutschland zieht ab dem 25.05.2018 auf das EU-weit vereinbarte Level nach. Klingt theoretisch, heißt für Sie jedoch ganz praktisch, dass Sie Ihre Seite dringend hinsichtlich der Angaben zum Datenschutz überprüfen und anpassen müssen. Tun Sie das nicht, kann es richtig teuer werden. Vier Prozent des Jahresumsatzes können als Strafzahlung fällig werden, wobei es eine Obergrenze von 20 Millionen Euro gibt. Die zuletzt genannte Summe ist zwar für die wenigsten Entrepreneure interessant, doch vier Prozent vom Jahresumsatz sind für jeden Unternehmer viel Geld.
Automatische Abmahnungen treiben Klein- und Kleinstunternehmer in den Ruin
Beim Herstellen von Impressum und anderen Einträgen im Rahmen der Wettbewerbs- und Kennzeichnungsvorschriften unterlaufen Unternehmern erfahrungsgemäß Flüchtigkeits- oder andere Fehler. Abmahnvereine machen sich das zu Nutze und schicken massenhaft Abmahnungen raus. Und das nicht etwa, um dafür zu sorgen, dass den Anforderungen der Wettbewerbs -und Kennzeichnungsvorschriften genüge getan wird. Vielmehr mahnen sie schriftlich ab und legen eine Unterlassungserklärung zur Unterschrift vor – mit weitreichenden Folgen. Die Unterlassungserklärung bezieht sich nämlich auf Verstöße, die in der Zukunft liegen. Kurzum: Wer die Unterlassungserklärung unterschreibt verpflichtet sich dazu, auch bei zukünftigen Verstößen Strafe in vier- bis fünfstelliger Höhe zu bezahlen.
Die Abmahnungen drehen sich inhaltlich oft um Kleinigkeiten. Wenn Sie es zum Beispiel versäumen, die Firmenadresse korrekt zu nennen oder Ihren Namen nicht vollständig ausschreiben, könnte schon bald eine Abmahnung im Briefkasten liegen. Nach einer Umfrage von Trusted Shops haben 44 Prozent ihrer Shopbetreiber bereits eine Abmahnung wegen Fehlern im Impressum erhalten. Durchschnittliche Strafe: 1.300 €. Kommen weitere Fehler im Bereich der Datenschutzerklärung hinzu, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Preis nach oben schnellt.
Unternehmer wehren sich
Die IHK spricht inzwischen von einer professionellen Abmahnindustrie, die mittels Automatisierungsmechanismen Fehler aufspürt und Briefe rausschickt. Schwarzes Schaf ist aktuell der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen. Mehr als 1/5 aller Abmahnungen stammt gemäß Angaben von Trusted Shops aus diesem Hause.
Steckt dahinter Methode? Viele Betroffene sind genau dieser Meinung. Aus diesem Grund haben sie sich zusammengeschlossen und eine Onlinepetition aufgesetzt. Sie sehen das Abmahnverfahren als Existenzvernichtung an und fordern von der Politik, den Missbrauch zu stoppen. Aus Gewinnstreben kleinste und kleine Unternehmen abzumahnen und eine ganze Reihe von ihnen dadurch zur Geschäftsaufgabe zu zwingen, verursacht einen großen wirtschaftlichen Schaden – mal ganz abgesehen davon, dass viele Selbstständige aufgrund dessen ihren Lebenstraum aufgeben müssen.
Externer Datenschutzbeauftragter bald Pflicht?
Rein vorsorglich empfiehlt es sich, zur Prüfung der eigenen Datenschutzrichtlinien einen Experten zu beauftragen. Über die Komponente Rechtssicherheit steht Shopbetreibern eine professionelle Alternative offen. Rechtzeitig im Mai werden wir eine weitere Komponente anbieten, die auch für Dienstleister nutzbar ist. Übrigens: Betriebe ab 10 Mitarbeitern sind verpflichtet, einen eigenen Datenschutzbeauftragen beschäftigen. Auch dafür bietet die neue Komponente im Mai eine adäquate Lösung. Wer vorher selbst aktiv werden will, kann folgendes tun:
- Prüfen Sie alle Kanäle, auf denen Sie mit Ihren Kunden kommunizieren auf die Datenschutzerklärung. Dabei geht es zum Beispiel um Facebook, Twitter, Instagram, ihre eigene Website oder Ihren Shop.
- Erheben Sie nur Daten, die Sie wirklich benötigen.
- Erklären Sie, wozu sie die Daten verwenden und fragen Sie um Erlaubnis.
- Sorgen Sie für anonymisierte Datensätze.
- Halten Sie die gesammelten Daten nur so lange vor, wie Sie diese brauchen.
- Arbeiten Sie nur mit Unternehmen zusammen, die den Datenschutzanforderungen genügen.
Am besten, Sie platzieren die Angaben zum Datenschutz auf der Impressumsseite und sorgen dafür, dass diese von jedem Ort auf Ihrer Website erreichbar ist. Bewährt hat sich die Einbindung des Buttons zum Impressum im Footer oder Header einer Site. Wir hoffen, dass Sie den Beitrag so ernst nehmen, wie er gemeint ist. Es ist ratsam, sich rechtzeitig mit diesem Thema zu befassen und dafür zu sorgen, dass in Sachen Datenschutz keine Fehler passieren. Damit schützen Sie letztlich Ihre Existenz.