Was koste ich?
Was ist meine Arbeitsstunde wert?
Gründe dafür, Unternehmer zu werden, gibt es viele. Unabhängigkeit, Engagement, Verwirklichung der eigenen Ideen. Für die wenigsten Gründer steht „Geldverdienen“ an erster Stelle und trotzdem sollte es Ziel einer Gründung sein, mittelfristig von den Einnahmen leben zu können. Denn mit Idealismus, Ruhm und Ehre lässt sich der Kühlschrank kaum füllen. Trotzdem liegen viele Jungunternehmer – insbesondere Freiberufler – mit ihrem Verdienst häufig unter dem Mindestlohn, was meist daran liegt, dass sie Schwierigkeiten haben, für ihre Arbeit einen angemessenen Gegenwert zu definieren und diesen vor allem auch einzufordern.
Branchenübliche Werte und andere Vergleiche
Ein erster Schritt ist der direkte Vergleich mit dem, was ein Angestellter verdient, der eine ähnliche Tätigkeit ausübt. Viele Berufs- oder Stellenportale bieten Gehaltstabellen, mit denen man sich einen ersten Überblick verschaffen kann. Zugrunde legt man das Monatsbruttoeinkommen plus Weihnachts- und Urlaubsgeld, die sich ja in etwa zu einem 13. Monatsgehalt summieren. Obendrauf kommt nun noch der Arbeitgeberanteil, für den jeder Selbstständige – wie schon der Name sagt – selbst aufkommen muss: also Krankenkasse, Rentenversicherung (falls man rentenpflichtig ist) und Kosten für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung.
Damit hat man zumindest eine Summe, mit der man arbeiten kann. Allerdings ist es nur eine grobe Kalkulation und häufig ist es so, dass Auftraggeber nicht gewillt sind, diese Summe zu zahlen. Leider sind die wenigsten Gründer zu Beginn ihrer Selbstständigkeit in der Lage, Aufträge abzulehnen. Trotzdem sollte man achtsam sein, denn sich dauerhaft unter Wert zu verkaufen, füllt weder den Kühlschrank, noch tut es dem Selbstbewusstsein gut. Zugeständnisse sind möglich, aber die eigene Kalkulation komplett aus den Augen zu verlieren, ist der direkte Weg in die erste Krise. Selbstausbeutung sollte immer nur über einen kurzen Zeitraum stattfinden.
Eine andere Art zu rechnen
Noch präziser und vor allem für den Gründer wesentlich anschaulicher ist es, wenn man das Pferd von der Ausgabenseite her aufzäumt. Dazu sollte man zunächst über mindestens zwei Monate ein Haushaltsbuch führen, in dem alle privaten Ausgaben notiert werden. Es gibt mittlerweile viele Tools oder Apps, die man dafür nutzen kann. Zu dieser Monatssumme kommen folgende Posten hinzu: Kranken- und Pflegeversicherung, Zusatzversicherungen, Rentenversicherung, Vorsorgeversicherungen, plus eventuelle private Anlagen.
Da man als Gründer nicht nur private, sondern natürlich auch geschäftliche Ausgaben hat, werden diese im Anschluss dazugerechnet, sprich die Unternehmerkosten und wiederkehrenden Investitionen hinzuaddiert. Diese Gesamtsumme wird viele Gründer zunächst überraschen, doch der Blick darauf ist heilsam, weil er klar und deutlich aufzeigt, was hereinkommen muss, und damit vor zu viel Idealismus schützt. Mit dieser Summe hat man auch gleich die Untergrenze – also den Betrag, unter den die Einnahmen nicht fallen dürfen. Jedenfalls nicht über einen längeren Zeitraum.
So ermitteln Sie den Stundenlohn
Um den eigentlichen Stundenlohn zu ermitteln, summiert man nun die Stunden, die einem für die eigentliche Arbeit, also für das Kerngeschäft zur Verfügung stehen. An dieser Stelle machen viele Gründer den Fehler, dass sie ihre gesamte Arbeitszeit als Größe annehmen. Jeder, der ein Unternehmen führt, weiß allerdings, dass administrative Tätigkeiten unglaublich viel Zeit schlucken und daher von der Gesamtstundenanzahl abgezogen werden müssen – in der Regel rund 30 Prozent.
Teilt man nun die Ausgabensumme durch die Stundenanzahl, dann ergibt sich der Wert, den man als Gründer für seine Arbeitsstunde verlangen sollte. Meist ergibt sich daraus am Ende eine Mischkalkulation. Bei dem einen verlangt man weniger, bei dem anderen etwas mehr. Meist ergibt sich das automatisch so, weil Auftraggeber ja auch unterschiedlich kalkulieren.