AGB

Soweit in den folgenden AGB nichts anderes vereinbart wurde, gelten diese AGB mit Bestellung der Komponente zusätzlich zu den Regelungen in den AGB des Anbieters, die der Kunde mit der Registrierung im Komponentenportal akzeptiert hat AGB.

Der Kunde kann im Komponentenportal des Anbieters verschiedene Komponenten für die Einrichtung seines Außenauftritts, für die Kommunikation mit seinen Kunden oder die Abrechnung bestellen. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung einer Jimdo-Website, einer Unternehmensseite in sozialen Netzwerken, eines Newsletters sowie der Social-Media-Automatisierung oder von Fastbill.

Diese Komponenten werden - vermittelt durch den Anbieter - von einem externen Dienstleister erstellt. Vertragspartner des Kunden für die Erstellung der Komponente ist jedoch ausschließlich der Anbieter. Daneben schließt der Kunde einen entsprechenden Vertrag mit dem Drittanbieter, bei dem die Komponente eingerichtet und genutzt werden soll.

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist hier die folgende Komponente: Billbee - Einrichtung (573110)

Sie umfasst die Einrichtung eines Billbee Accounts und die Verknüpfung mit Ihrem Online Shop und eine Kurzanleitung.

2. Leistungspflichten des Anbieters

Der externe Dienstleister richtet den Billbee Account professionell und innerhalb der Vorgaben des Drittanbieters nach den Vorgaben des Kunden ein. Während der gesamten Projektphase bleibt der Kunde über den Komponentenkanal mit dem Anbieter in direktem Kontakt.

Einzelleistungen:

  • Vorgespräch zur Klärung Vorstellungen per Komponentenkanal oder Telefon

Einrichtung des Billbee Accounts

  • Versandweg Komponentenportal einrichten
  • Rechnungslayout anlegen
  • Etikettenlayout anlegen (wenn gewünscht)
  • Einrichtung des autom. Einlesens von Zahlungseingängen von Ihrem Bankkonto (wenn gewünscht)
  • Hinterlegen von Nummerkreisen für Rechnungen und Lieferscheinen
  • Hinterlegung von Umsatzsteuer-Sätzen auch für Nicht-EU Länder
  • Einrichtung der E-Mail Benachtiungen an Kunden 
  • Anbindung Ihres/r Shops
  • Kurzanleitung

3. Verantwortlichkeit und Mitwirkungspflichten des Kunden; Abnahme

3.1 Voraussetzung für die Leistung des Anbieters ist, dass der Kunde auf eigene Kosten einen entsprechenden Vertrag mit dem Drittanbieter schließt, bei dem die Komponente eingerichtet und durch den Kunden genutzt werden soll. Diese Komponente erfordert einen Account bei Billbee. Dieser Account ist nicht Bestandteil dieser Komponente. 

Für die Einrichtung der Komponente stellt der Kunde dem Anbieter anschließend seine Zugangsdaten bei dem Drittanbieter zur Verfügung.

3.2 Der Kunde übermittelt seine Wünsche per Komponentenkanal / E-Mail oder anderer elektronischer Form an den externern Dienstleister. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, eine ihm eventuell zur Verfügung gestellte Checkliste vollständig auszufüllen und dem Dienstleister zu zusenden. Dabei berücksichtigt der Kunde mögliche Einschränkungen, die im Hinblick auf Gestaltung und Nutzung beim Drittanbieter bestehen.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, zunächst den fertig gestellten Entwurf der Komponente und anschließend die vertragsgemäß hergestellte Komponente abzunehmen. Von einer wirksamen Abnahme ist spätestens dann auszugehen, wenn nicht binnen zwei Wochen nach der elektronischen Übermittlung Einwände vom Kunden schriftlich geltend gemacht werden.

4. Kündigung

Der Kunde kann vor der Abnahme der fertiggestellten Komponente den Vertrag jederzeit kündigen. Er ist jedoch verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, soweit sich der Anbieter nicht Teile der Vergütung wegen ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Einkünfte anrechnen lassen muss.

5. Nutzungsrechte

5.1 Sofern die erstellte Komponente umfassend oder teilweise urheberrechtlich geschützt ist, räumt der Anbieter dem Kunden ein ausschließliches Recht ein, die Komponente nach Maßgabe dieser Regelungen zu nutzen.

5.2 Die Einräumung von Nutzungsrechten wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.

5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Komponente Dritten zu überlassen. Insbesondere ist ihm nicht gestattet, die Komponente zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren.

5.4 Der Kunde ist berechtigt, die Komponente weiter zu bearbeiten, umzugestalten und auszubauen.

5.5 Die vorgenannten Rechteeinräumungen sind räumlich unbeschränkt und gelten für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts bzw. Leistungsschutzrechts.

6. Vergütung

6.1 Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung von EUR 130,00 zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für die Erstellung der Komponente und die Rechtseinräumung zur Nutzung.
Eventuell anfallende Kosten durch die Anmeldung des Nutzers bei dem Drittanbieter, auf dessen Plattform/Portal die Komponente genutzt werden soll, sowie die Nutzung der Dienste des Drittanbieters sind nicht in der Pauschalvergütung enthalten.

7. Urhebernennung

Der Kunde ist nicht verpflichtet, den externen Dienstleister als Urheber der Komponente zu nennen.
Im Übrigen gelten die AGB des Anbieters, die der Kunde mit der Registrierung im Komponentenportal akzeptiert hat AGB.