AGB

Soweit in den folgenden AGB nichts anderes vereinbart wurde, gelten diese AGB mit Bestellung der Komponente zusätzlich zu den Regelungen in den AGB des Anbieters, die der Kunde mit der Registrierung im Komponentenportal akzeptiert hat AGB.

Der Kunde kann im Komponentenportal des Anbieters verschiedene Komponenten für die Einrichtung seines Außenauftritts, für die Kommunikation mit seinen Kunden oder die Abrechnung bestellen. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung einer Jimdo-Website, einer Unternehmensseite in sozialen Netzwerken, eines Newsletters sowie der Social-Media-Automatisierung oder von Fastbill.

Diese Komponenten werden - vermittelt durch den Anbieter - von einem externen Dienstleister erstellt. Vertragspartner des Kunden für die Erstellung der Komponente ist jedoch ausschließlich der Anbieter. Daneben schließt der Kunde einen entsprechenden Vertrag mit dem Drittanbieter, bei dem die Komponente eingerichtet und genutzt werden soll.

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist hier die folgende Komponente: Shop Management (5732010)

Der externe Dienstleister übernimmt dabei das Shopmanagement für 10 Kategorie- oder Produktseiten.

2. Leistungspflichten des Anbieters

Während der gesamten Projektphase bleibt der Kunde über den Komponentenkanal mit dem Anbieter in direktem Kontakt.

Einzelleistungen:

  • Shopmanagement für 10 Kategorie- oder Produktseiten
  • SEO (beinhaltet Textoptimierung nach Produkt- oder Kategorie-Keyword, Pflegen der Meta-Daten)
  • Bildbearbeitung (nach Bedarf Verkleinerung, Zuschneiden)
  • Einpflegen von Produkt-Attributen zur Filterung im Shop
  • Aufbereiten und Einpflegen der Produktdaten und -texte
  • Einpflegen der Preise

Die Leistungserbringung ist mit den oben genannten Leistungen abgeschlossen. Benötigt der Kunde weitere Leistungen, besteht die Möglichkeit, weitere Komponenten und Optionen auszuwählen

3. Verantwortlichkeit und Mitwirkungspflichten des Kunden; Abnahme

3.1 Der Kunde übermittelt seine Wünsche per Komponentenkanal / E-Mail oder anderer elektronischer Form an den externen Dienstleister. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, eine ihm eventuell zur Verfügung gestellte Checkliste vollständig auszufüllen und dem Dienstleister zu zusenden. Dabei berücksichtigt der Kunde mögliche Einschränkungen, die im Hinblick auf Gestaltung und Nutzung beim Drittanbieter bestehen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, zunächst den fertig gestellten Entwurf der Komponente und anschließend die vertragsgemäß hergestellte Komponente abzunehmen. Von einer wirksamen Abnahme ist spätestens dann auszugehen, wenn nicht bis 14 Tage nach Erbringung der Leistung Einwände vom Kunden schriftlich geltend gemacht werden.

4. Kündigung

Der Kunde kann vor der Abnahme der fertiggestellten Komponente den Vertrag jederzeit kündigen. Er ist jedoch verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, soweit sich der Anbieter nicht Teile der Vergütung wegen ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Einkünfte anrechnen lassen muss.

5. Vergütung

5.1 Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung von EUR 200,00 zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für die Erstellung der Komponente und die Rechtseinräumung zur Nutzung.
Eventuell anfallende Kosten durch die Anmeldung des Nutzers bei dem Drittanbieter, auf dessen Plattform/Portal die Komponente genutzt werden soll, sowie die Nutzung der Dienste des Drittanbieters sind nicht in der Pauschalvergütung enthalten.

6. Urhebernennung

Der Kunde ist nicht verpflichtet, den externen Dienstleister als Urheber der Komponente zu nennen.
Im Übrigen gelten die AGB des Anbieters, die der Kunde mit der Registrierung im Komponentenportal akzeptiert hat AGB.