AGB

Soweit in den folgenden AGB nichts anderes vereinbart wurde, gelten diese AGB mit Bestellung der Komponente zusätzlich zu den Regelungen in den AGB des Anbieters, die der Kunde mit der Registrierung im Komponentenportal akzeptiert hat AGB.

Der Kunde kann im Komponentenportal des Anbieters verschiedene Komponenten für seinen Außenauftritt und für die Bewerbung seines Unternehmens bestellen. Dazu gehören beispielsweise Visitenkarten, Flyer und Firmenbroschüren, Briefbogen und ein Logo.
Diese Komponenten werden - vermittelt durch den Anbieter - von einem externen Dienstleister erstellt. Vertragspartner des Kunden ist jedoch ausschließlich der Anbieter.

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist hier die Erstellung und Nutzung der folgenden Komponente: Korrektorat (576105)
Sie umfasst die Korrektur von Texten hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung, grammatischer Richtigkeit, Silbentrennung, Einheitlichkeit der Schreibung (Corporate Writing).

2. Leistungspflichten des Anbieters

2.1 Der externe Dienstleister überprüft die Dokumente des Kunden hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung, grammatischer Richtigkeit, Silbentrennung, Einheitlichkeit der Schreibung (Corporate Writing).

2.2 Dazu führt der Kunde über den Komponentenkanal oder telefonisch mit dem externen Dienstleister ein Vorgespräch zur Klärung der Vorstellungen des Kunden. 

2.3 Die korrigierten Dokumente werden dem Kunden über den Komponentenkanal zur Verfügung gestellt.

3. Verantwortlichkeit und Mitwirkungspflichten des Kunden; Abnahme

3.1 Der Kunde teilt dem externen Dienstleister seine Vorstellungen mit und macht gegebenenfalls konkrete Vorgaben hierzu.

3.2 Der Kunde liefert dem externen Dienstleister das zur Erstellung der Komponente vom Kunden benötigte Material.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Komponente abzunehmen. Von einer wirksamen Abnahme ist spätestens dann auszugehen, wenn nicht binnen zwei Wochen nach der elektronischen Übermittlung Einwände vom Kunden schriftlich geltend gemacht werden.

4. Kündigung

Der Kunde kann vor der Abnahme der fertiggestellten Komponente den Vertrag jederzeit kündigen. Er ist jedoch verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, soweit sich der Anbieter nicht Teile der Vergütung wegen ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Einkünfte anrechnen lassen muss.

5. Nutzungsrechte

5.1 Sofern die erstellte Komponente umfassend oder teilweise urheberrechtlich geschützt ist, räumt der Anbieter dem Kunden ein ausschließliches Recht ein, die Komponente nach Maßgabe dieser Regelungen zu nutzen.

5.2 Die Einräumung von Nutzungsrechten wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.

5.3 Die vorgenannten Rechteeinräumungen sind räumlich unbeschränkt und gelten für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts bzw. Leistungsschutzrechts.

6. Vergütung

6.1 Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung von EUR 30,- zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für die Erstellung der Komponente und die Rechtseinräumung zur Nutzung.

Im Übrigen gelten die AGB des Anbieters, die der Kunde mit der Registrierung im Komponentenportal akzeptiert hat AGB.