Was ist deine Geschäftsidee
In einer Stunde zur überzeugend formulierten Geschäftsidee
Alle wollen von dir eine kurze, präzise und einleuchtende Beschreibung deiner Geschäftsidee haben: die Bank, der Investor, der Kunde und andere (mögliche) Geschäftspartner. Doch das ist leichter gesagt als getan! Denn welche Informationen sind für meine Verhandlungspartner die wichtigsten? Wie wecke ich ihr Interesse? Und mit welchen Formulierungen überzeuge ich sie?
Drei essenzielle Fragen, die den Leitfaden unserer intensiven Coaching-Stunde bilden. Am Ende des Turbo-Coachings ist eine klare und überzeugend formulierte Beschreibung deiner Geschäftsidee entstanden.
Dabei profitierst du von einem Experten mit über 20 Jahren Marketing- und Vertriebspraxis in unterschiedlichen Firmen und sechs Jahren Coaching- und Trainertätigkeit, der auch selbst als Unternehmer tätig ist.
Leistungsumfang
- Definition der Zielgruppe bzw. des optimalen Kunden
- Prüfung, ob Geschäftsidee und Produktnutzen deutlich genug herausgestellt werden
- Entwicklung einer kurzen, klaren Beschreibung deiner Geschäftsidee, die für die Stakeholder verständlich ist und überzeugt
- Definition konkreter Maßnahmen
So funktioniert das Coaching
1. Vorbereitung des Coachings:
- Du beantwortest den Fragekatalog (findest du im Anschluss der Buchung im Komponentenkanal) zur schriftlichen Klärung deiner Ausgangssituation.
- Den ausgefüllten Fragekatalog sendest du 7 bis 10 Tage vor dem Erstgespräch zurück.
2. Beratungstermin via Skype zu diesen Themen (1 Stunde):
- Zielformulierung für das Coaching
- Du stellst kurz deine Geschäftsidee vor
- Wir klären offene Punkte in deinen schriftlichen Angaben sowie den Status quo des Geschäftsmodells
- Wir präzisieren deine Zielgruppenbeschreibung
- Wir konkretisieren und optimieren die Beschreibung des Geschäftsmodells
- Wir legen die nächsten Maßnahmen fest
Option:
Über den Komponentenkanal kannst du nach der Buchung jederzeit die Zeit mit dem Mentor verlängern.
Tipp:
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung können laut Einkommenssteuergesetz §10, Absatz 1.7 bis max. 6.000 Euro p.a. als Sonderausgaben geltend gemacht werden.