AGB

Soweit in den folgenden AGB nichts anderes vereinbart wurde, gelten diese AGB mit Bestellung der Komponente zusätzlich zu den Regelungen in den AGB des Anbieters, die der Kunde mit der Registrierung im Komponentenportal akzeptiert hat AGB.

Der Kunde kann im Komponentenportal des Anbieters verschiedene Komponenten für die Einrichtung seines Außenauftritts, für die Kommunikation mit seinen Kunden oder die Abrechnung bestellen. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung einer Jimdo-Website, einer Unternehmensseite in sozialen Netzwerken, eines Newsletters sowie der Social-Media-Automatisierung oder von Fastbill.

Diese Komponenten werden - vermittelt durch den Anbieter - von einem externen Dienstleister erstellt. Vertragspartner des Kunden für die Erstellung der Komponente ist jedoch ausschließlich der Anbieter. Daneben schließt der Kunde einen entsprechenden Vertrag mit dem Drittanbieter, bei dem die Komponente eingerichtet und genutzt werden soll.

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist hier die folgende Komponente: Blogger Relations (574041)

Der externe Dienstleister bringt Ihr Unternehmen durch über viele Jahre aufgebautes Seeding-Netzwerk in den passenden Blogs ins Gespräch. 

2. Leistungspflichten des Anbieters

Während der gesamten Projektphase bleibt der Kunde über den Komponentenkanal mit dem Anbieter in direktem Kontakt.

Einzelleistungen:

  • Vorgespräch zur Klärung der Vorstellungen des Kunden per Komponentenkanal oder Telefon
  • ggf. Übermittlung einer Checkliste mit den vom Kunden benötigten Inhalten
  • Redaktionelle Beiträge in 10 bis 15 zielgruppenspezifischen Weblogs  
  • Aktivierung von zielgruppenspezifischen reichweitenstarken Bloggern
  • Diese setzen sich ausführlich mit dem Produkt/Unternehmen auseinander und stellen ausführliche Berichte, Links und Bilder zu dem Produkt/Unternehmen in den redaktionellen Teil ihrer unabhängigen Weblogs.
  • Die Blogger schreiben authentische redaktionelle Beiträge zum Produkt/Unternehmen auf ihre Weblogs, illustrieren diese mit passenden Bildern, Links etc., informieren über die Vorteile des Produkts/Unternehmens und kreieren so ansprechende umfassende Artikel zu dem Produkt/Unternehmen 
  • Die Kosten beinhalten die Selektion, Einladung und Betreuung der Blogger, das Kampagnenkonzept, Erstellung Info-Materialien für die Blogger und Kampagnen-Monitoring
  • Beleg durch Final Reporting: Unique Visitors der Blogs während der Kampagnenlaufzeit, Anzahl RSS-Feeds, Facebook-Fans und Twitter-Follower der Blogger 
  • Die Blogs werden nach einem Zielgruppen-Briefing des Unternehmens genau selektiert.
  • Alle Blogs haben eine relevante Anzahl an Followern und ein relevantes Ranking.

Hinweis: Die Blogger erhalten ein Incentive von dem Unternehmen (Gratisprodukt, Gutschein), ein passendes Incentive wird vor Kampagnenstart erörtert. Dies ist nicht in den Kampagnenkosten enthalten und wird nach Absprache gemeinsam ausgesucht.

Die Leistungserbringung ist mit den oben genannten Leistungen abgeschlossen. Benötigt der Kunde weitere Leistungen, besteht die Möglichkeit, weitere Komponenten und Optionen auszuwählen

3. Verantwortlichkeit und Mitwirkungspflichten des Kunden; Abnahme

3.1 Der Kunde übermittelt seine Wünsche per Komponentenkanal / E-Mail oder anderer elektronischer Form an den externen Dienstleister. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, eine ihm eventuell zur Verfügung gestellte Checkliste vollständig auszufüllen und dem Dienstleister zu zusenden. Dabei berücksichtigt der Kunde mögliche Einschränkungen, die im Hinblick auf Gestaltung und Nutzung beim Drittanbieter bestehen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, zunächst den fertig gestellten Entwurf der Komponente und anschließend die vertragsgemäß hergestellte Komponente abzunehmen. Von einer wirksamen Abnahme ist spätestens dann auszugehen, wenn nicht bis 3 Tage vor der geplanten Kampagne Einwände vom Kunden schriftlich geltend gemacht werden.

4. Kündigung

Der Kunde kann vor der Abnahme der fertiggestellten Komponente den Vertrag jederzeit kündigen. Er ist jedoch verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, soweit sich der Anbieter nicht Teile der Vergütung wegen ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Einkünfte anrechnen lassen muss.

5. Vergütung

5.1 Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung von EUR 780,00 zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für die Erstellung der Komponente und die Rechtseinräumung zur Nutzung.
Eventuell anfallende Kosten durch die Anmeldung des Nutzers bei dem Drittanbieter, auf dessen Plattform/Portal die Komponente genutzt werden soll, sowie die Nutzung der Dienste des Drittanbieters sind nicht in der Pauschalvergütung enthalten.

6. Urhebernennung

Der Kunde ist nicht verpflichtet, den externen Dienstleister als Urheber der Komponente zu nennen.
Im Übrigen gelten die AGB des Anbieters, die der Kunde mit der Registrierung im Komponentenportal akzeptiert hat AGB.