AGB

Soweit in den folgenden AGB nichts anderes vereinbart wurde, gelten diese AGB mit Bestellung der Komponente zusätzlich zu den Regelungen in den AGB des Anbieters, die der Kunde mit der Registrierung im Komponentenportal akzeptiert hat AGB.

Der Kunde kann im Komponentenportal des Anbieters verschiedene Komponenten für die Einrichtung seines Außenauftritts, für die Kommunikation mit seinen Kunden oder die Abrechnung bestellen. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung einer Jimdo-Website, einer Unternehmensseite in sozialen Netzwerken, eines Newsletters sowie der Social-Media-Automatisierung oder von Fastbill.

Diese Komponenten werden - vermittelt durch den Anbieter - von einem externen Dienstleister erstellt. Vertragspartner des Kunden für die Erstellung der Komponente ist jedoch ausschließlich der Anbieter. Daneben schließt der Kunde einen entsprechenden Vertrag mit dem Drittanbieter, bei dem die Komponente eingerichtet und genutzt werden soll.

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist hier die folgende Abo-Komponente: AdWords-Management (576005)

Sie umfasst monatliche die kontinuierliche Optimierung von AdWords-Kampagnen und deren Dokumentation.

2. Leistungspflichten des Anbieters

Der externe Dienstleister begleitet den Kunden von der Ersteinrichtung des AdWords-Kontos bis zum professionellen Kampagnenmanagement.

Während der gesamten Projektphase bleibt der Kunde über den Komponentenkanal mit dem Anbieter in direktem Kontakt.

Einzelleistungen:

  • Vorgespräch zur Klärung der Vorstellungen des Kunden per Komponentenkanal oder Telefon
  • Übermittlung einer Checkliste mit den vom Kunden benötigten Inhalten
  • Zu Beginn ein ausführliches Beratungsgespräch über die Zielvorstellungen der Kampagne. 
  • Eine Keyword-Recherche, das Keyword-Clustering und die Einrichtung von gut strukturierten Kampagnen für die Google-Suche.
  • Bei Bedarf: Einrichtung von Kampagnen für das Display-Netzwerk, für Google Shopping und Kampagnen zu Retargeting-Zwecken.
  • Einrichtung von Site- und Conversion-Tracking.
  • Kontinuierliche Optimierung von Anzeigentexten mittels A/B-Splittests.
  • Regelmäßiges Keyword-, Placement- und Bidmanagement.
  • Dokumentation der Maßnahmen sowie monatlicher Report der Kontoleistung.

3. Verantwortlichkeit und Mitwirkungspflichten des Kunden; Abnahme

3.1 Der Kunde übermittelt seine Wünsche per Komponentenkanal / E-Mail oder anderer elektronischer Form an den externen Dienstleister. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, eine ihm eventuell zur Verfügung gestellte Checkliste vollständig auszufüllen und dem Dienstleister zu zusenden. Dabei berücksichtigt der Kunde mögliche Einschränkungen, die im Hinblick auf Gestaltung und Nutzung beim Drittanbieter bestehen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, zunächst den fertig gestellten Entwurf der Komponente und anschließend die vertragsgemäß hergestellte Komponente abzunehmen. Von einer wirksamen Abnahme ist spätestens dann auszugehen, wenn nicht bis 14 Tage nach Übergabe Einwände vom Kunden schriftlich geltend gemacht werden.

4. Kündigung

Der Kunde kann vor der Abnahme der fertiggestellten Komponente den Vertrag jederzeit kündigen. Er ist jedoch verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, soweit sich der Anbieter nicht Teile der Vergütung wegen ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Einkünfte anrechnen lassen muss.

5. Vergütung

5.1 Die Parteien vereinbaren monatliche Vergütung von EUR 180,00 zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für die Erstellung der Komponente und die Rechtseinräumung zur Nutzung.
Eventuell anfallende Kosten durch die Anmeldung des Nutzers bei dem Drittanbieter, auf dessen Plattform/Portal die Komponente genutzt werden soll, sowie die Nutzung der Dienste des Drittanbieters sind nicht in der Pauschalvergütung enthalten.

6. Urhebernennung

Der Kunde ist nicht verpflichtet, den externen Dienstleister als Urheber der Komponente zu nennen.
Im Übrigen gelten die AGB des Anbieters, die der Kunde mit der Registrierung im Komponentenportal akzeptiert hat AGB.