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AGB`s

Allgemeines
Die Aufgabe der Musikschule besteht darin, musische Elementarerziehung zu betreiben, Nachwuchs für das Laien- und Liebhabermusizieren auszubilden Begabung frühzeitig zu erkennen und zu fördern.
Ziel der musischen und Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen neben der instrumentalen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik zu wecken.

  1. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule Guitar - Academy und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.
    Während der allgemeinen Geschäftszeiten der Musikschule sind die AGB's jederzeit einsehbar.

     

  2. Rechtsverhältnis
    Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur.
    Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen.
    Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

     

  3. Schuljahr/Ferien- und Feiertage
    Das Schuljahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Das Schuljahr gliedert
    Es gelten die vom Land Mecklenburg Vorpommern gesetzlichen Ferien-und Feiertage.

     

  4. Geschäftsstelle/Unterrichtsorte
    Die Schulleitung und die Verwaltung befinden sich in der Hauptgeschäftsstelle, Karl-Marx-Straße 29, 18439 Stralsund. Der Unterricht findet in den Räumen der Guitar- Academy, sowie in geeigneten Räumen von Schulen oder Kitas statt.

     

  5. Unterrichts- oder Kursaufnahme
    Anmeldungen können unter Verwendung des entsprechenden Formulars der Musikschule, per Fax, per Internet oder persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten vorgenommen werden. Ein Anspruch des Schülers auf Annahme seiner Anmeldung besteht nicht.
    Die Zuweisung wird durch die Schulleitung im Rahmen der  organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen.
    Nebenabreden über Lehrkräfte sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar.
    Im Unterschied zum Unterricht erfolgt bei der Kursteilnahme eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung nur, wenn der Kurs ausfallen sollte oder Termin- bzw. Ortsveränderungen notwendig sind.

     

6.Vertragsverhältnis
Der Unterrichtsvertrag im Instrumentalunterricht wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen.
Verträge über die Unterrichts- oder Kursaufnahme bedürfen der Schriftform. Für den Eigenbetrieb der Musikschule unterzeichnet der/die Eigenbetriebsleiter/in oder der/die nach der Betriebssatzung hierzu Befugte.

7.Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt der Eingang bis 14 Tage vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde.
Der Widerruf ist zu richten an: Guitar- Academy, Karl-Marx-Straße 29, 18439 Stralsund


 

8.Probezeiten

In den Unterrichtsfächern beträgt die entgeltpflichtige Probezeit 6 Monate. Eine Abmeldung vom Unterricht während der Probezeit ist zum nächsten Monatsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich.
 

9.Umfang der Unterrichtsleistungen
Die musikalische Ausbildung wird kalenderjährlich in folgenden Stufen erteilt.
1. Grundstufe: Musikalische Elementarstufe
2. Unterstufe: instrumentaler  Gruppen- und Einzelunterricht
3. Mittelstufe: instrumentaler und Gruppen- und Einzelunterricht, ggf. mit erweitertem Stundenangebot


Neben der Ausbildung in der Grund-, Unter- und Mittelstufe werden Ergänzungsfächer(Gemeinschaftsmusizieren, Musiktheorie u. a.) sowie spezielle Kurse mit begrenzter Dauer angeboten.
Die künstlerische Ausbildung erfolgt entsprechend ihrer Spezifik ebenfalls von der Grund- bis zur Mittelstufe. Ergänzungsfächer stehen auch solchen Interessenten offen die keinen Instrumentalunterricht an der Schule besuchen.Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verplichtet. Der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter erklären ihr Einverständnis dazu, dass Ton- und Bildaufnahmen in jedweder Form für Zwecke der Musikschule angefertigt und verwendet werden dürfen. Der Schüler überträgt alle etwaigen Urheber- und Leistungsschutzrechte an Ton- und Bildaufnahmen, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Produktionen der Musikschule (z. B. CD-Produktionen oder Videoaufnahmen) auf die Musikschule.
Regelmäßiges häusliches Üben des Schülers wird vorausgesetzt und ist maßgebend für den Unterrichtserfolg.
Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten, Notenständer) hat der Schüler eigenständig Sorge zu tragen.

 

10.Teilnahmebestätigungen/Zertifikate/Zeugnisse
Zum Ende eines jeden Schuljahres bzw. bei der Beendigung der Musikschulausbildung werden Schülern der Unter bzw.Mittelstufe auf Wunsch die Teilnahme am Unterricht und der derzeitige Ausbildungsstand durch die Lehrkraft schriftlich bestätigt. Schüler der Grundstufe erhalten die Bestätigung ebenfalls auf Wunsch zum Unterrichtsende.
Die Aufnahme in die weiterführenden Ausbildungsstufen ist nur möglich, wenn die Vorbildung der entsprechenden Stufe entspricht.

 

11.Entgelttarife/Zahlungsmodalitäten
Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. 
Alle Entgelte sind Jahresentgelte und berücksichtigen die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien. Sie werden in der Regel in 12 gleichen Raten jeweils zum 1. des Monats fällig und setzen sich zusammen aus:
1.        einem einmaligem Aufnahmeentgelt
2.        den Jahresentgelten für den Unterricht in den gewählten Fächern bzw. dem Kursentgelt und
3.        gegebenenfalls aus den Jahresentgelten für die Überlassung eines musikschuleigenen Instrumentes

Verändert sich während des Schuljahres die Teilnehmerzahl beim Paar/Gruppenunterricht, so dass die Entgelthöhe berührt wird und kann die ursprüngliche Anzahl von Schülern nicht wieder hergestellt werden, so ist ab Beginn des nächsten Schulhalbjahres das Entgelt zu zahlen, das sich aus der tatsächlichen Zahl der Teilnehmer ergibt. Der Unterrichtsvertrag kann beiderseitig aufgelöst werden, wenn keine Einigung über die Fortsetzung des Unterrichtsverhältnisses erzielt werden kann.
Die Entgeltpflicht eines Schülers wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass dieser den Unterricht nicht oder verspätet antritt oder dass er dem Unterricht, aus welchen Gründen auch immer, fernbleibt.
Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos per Lastschrift auf das Konto der Guitar- Academy

Der Vertragspartner der Musikschule erteilt mit seiner Unterschrift unter dem Unterrichts- bzw. Kursvertrag sein Einverständnis zum Bankeinzug der vereinbarten Entgelte vom angegebenen Bankkonto. Bei Rücklastschriften, z.B. durch mangelnde Kontodeckung, werden die von der jeweiligen Bank berechneten Rücklastgebühren dem Vertragspartner weiterberechnet. Bei Zahlungsverzug werden ab Mahnstufe 2 Mahnkosten von zurzeit 8,00 € und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz erhoben.
Bei Zahlungsverzug und erfolgloser Mahnung wird der Entgeltanspruch gerichtlich durchgesetzt. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs.

 

12.Ermäßigungen
Für die Musischen Elementarfächer gilt nur die Sozialermäßigung.
Für einmalige Aufnahmeentgelte, Nutzungsentgelte für Musikinstrumente sowie Ergänzungsfächer werden keine Ermäßigungen gewährt.

 

13.Beendigung des Unterrichts- oder Kursvertrages
Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch Kündigung. Die Kündigung durch den Schüler bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch die Musikschule bedarf der Schriftform. Es gilt stets eine Kündigungsfrist von  zwei Monaten zum 31. Juli oder zum  31. Januar, entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens in der Musikschule.
Die Entgelte werden bis zum festgesetzten  Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der Schüler den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt.
Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.
Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort verzieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Unterricht nachzukommen.
Wichtige Gründe liegen für die Musikschule insbesondere in einer unzureichenden Unterrichtsleistung, in  mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen des Schülers oder in einem Entgeltverzug, der die gerichtliche Geltendmachung des Rückstandes nach sich zieht. In diesen Fällen kann der Schulleiter den Unterrichtsvertrag kündigen.

 

14.Mietinstrumente
Soweit entsprechende Musikinstrumente im Fundus der Musikschule vorhanden sind, können diese gegen ein Nutzungsentgelt, das in der Entgeltordnung ausgewiesen ist, an Schüler der Musikschule entliehen werden. Der Nutzungsüberlassungsvertrag ist solange gültig, bis das Instrument zurückgegeben wird.
Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht.
Während der Zeit der Gebrauchsüberlassung haftet der Schüler für alle Schäden, die an dem Instrument sowie dem Zubehör bzw. bei Verlust entstehen. Ausgenommen sind Schäden, die nachweislich durch die Musikschule zu vertreten sind.
Dem Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter wird empfohlen, eine Instrumenten-versicherung abzuschließen.
Den Schülern ist es nicht gestattet, überlassene Instrumente an andere Schüler oder dritte Personen weiterzugeben.

 

15.Haftung
Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht.
Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule schuldhaft  zugefügte Schäden. 

 

16.Hausordnung
Die Hausordnungen der jeweiligen Einrichtung ist zu beachten.

 

17.Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden unter den Voraussetzungen des Mecklenburgischen Datenschutzgesetzes

elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Musikschule gemäß den Regelungen des Mecklenburgischen

Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler bzw. ihr gesetzlicher Vertreter das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die erhobenen Daten unter den Voraussetzungen des Datenschutzgesetz gelöscht.

 

18.Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Stralsund

Die Widerrufsbelehrung habe ich gelesen und erkenne sie hiermit ausdrücklich an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stralsund, 01.06.2017

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